© Basketball Coaches Corner

Richtlinien

zur

Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

(HBV-LTO)

für die Ausbildung und Prüfung

von Trainern und Fachübungsleitern

von

Rudolf Walther

Referent für das Lehr- und Trainerwesen des HBV

 

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Lehr- und Trainerkommission des HBV

Natalie Deetjen

Michael Möhn

Thomas Paganetti

Bernt Ruban

 

Verabschiedet vom Erweiterten Präsidium des HBV am 18. Juni 2000

 

1. Auflage: August 2000

 


 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1 Grundlagen der Ausbildung

1.1 Überblick über den Aufbau der Ausbildung

1.2 Aufbau der Theorieausbildung

1.3 Aufbau der Praxisausbildung

 

2 Ausbildung zum Mini-Trainer (E-Lizenz HBV)

2.1 Allgemeine Bedingungen

2.1.1 Übersicht

2.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

2.1.3 Lehrkräfte

2.2 Prüfung

2.2.1 Zulassung zur Prüfung

2.2.2 Prüfungskommission

2.2.3 Prüfungsbereiche

2.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

2.2.5 Bestehen der Prüfung

2.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

2.2.7 Prüfungswiederholung

2.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

2.2.9 Ergänzende Bestimmungen

2.3 Ausbildungsinhalte

2.3.1 Theorie

2.3.2 Praxis

2.3.3 Prüfung

 

3 Ausbildung zum Jugend-Trainer (D-Lizenz HBV)

3.1 Allgemeine Bedingungen

3.1.1 Übersicht

3.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

3.1.3 Lehrkräfte

3.2 Prüfung

3.2.1 Zulassung zur Prüfung

3.2.2 Prüfungskommission

3.2.3 Prüfungsbereiche

3.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

3.2.5 Bestehen der Prüfung

3.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

3.2.7 Prüfungswiederholung

3.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

3.2.9 Ergänzende Bestimmungen

3.3 Ausbildungsinhalte

3.3.1 Theorie

3.3.2 Praxis

3.3.3 Prüfung

 

4 Ausbildung zum C-Trainer und Fachübungsleiter Breitensport Basketball

(C-Lizenz DBB und FÜ-Lizenz DSB)

 

4.1 Allgemeine Bedingungen

4.1.1 Übersicht

4.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

4.1.3 Lehrkräfte

4.2 Prüfung

4.2.1 Zulassung zur Prüfung

4.2.2 Prüfungskommission

4.2.3 Prüfungsbereiche

4.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

4.2.5 Bestehen der Prüfung

4.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

4.2.7 Prüfungswiederholung

4.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

4.2.9 Ergänzende Bestimmungen

4.3 Ausbildungsinhalte

4.3.1 Theorie

4.3.2 Praxis

4.3.3 Prüfung

 

5 Ausbildung zum Jugendleistungstrainer (CL-Lizenz HBV)

5.1 Allgemeine Bedingungen

5.1.1 Übersicht

5.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

5.1.3 Lehrkräfte

5.2 Prüfung

5.2.1 Zulassung zur Prüfung

5.2.2 Prüfungskommission

5.2.3 Prüfungsbereiche

5.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

5.2.5 Bestehen der Prüfung

5.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

5.2.7 Prüfungswiederholung

5.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

5.2.9 Ergänzende Bestimmungen

5.3 Ausbildungsinhalte

5.3.1 Theorie

5.3.2 Praxis

5.3.3 Prüfung

 

6 Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainer- und Fachübungsleiter-Lizenz

6.1 Allgemeine Bestimmungen

6.2 Sonderregelungsvorschriften

6.3 Bedingungen für Antragsteller

6.4 Antragsverfahren

 

7 Organe der Trainerausbildung

7.1 Hessischer Basketball Verband e.V.

7.2 Bezirke des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

7.3 Lehr- und Trainerkommission (LTK) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

7.4 Prüfungs- und Ausbildungsteam (PAT) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

 

8 Anhang

8.1 Protokolle

8.2 Formulare

 

Alle Formulierungen gelten für Frauen und Männer. Aus Vereinfachungsgründen wurde nur die männliche Form gewählt.


1. Grundlagen der Ausbildung

1.1. Überblick über den Aufbau der Ausbildung

Die Richtlinien zur Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V. für die Ausbildung und Prüfung von Trainern und Fachübungsleitern haben als Grundlage

Die Ausbildung wird in Modulen angeboten. Die einzelnen Module sind in Inhalt und Umfang stets gleich und können variabel auch in unterschiedlichen Bezirken im vorgeschriebenen Zeitrahmen belegt werden.

Die Module für das Ausbildungsziel Mini-Trainer (M1 und M2) und die Module für das Ausbildungsziel JugendTrainer (D1 bis D3) werden in den Bezirken des HBV angeboten. Ziel nach Einführung dieser Richtlinien und einer Aufbauphase ist, diese Module einmal jährlich in jedem der vier Bezirke auszuschreiben.

Die Module für das Ausbildungziel C-Trainer incl. Fachübungsleiter (C1 bis C3) und die Module für das Ausbildungsziel C-Leistungstrainer (CL1 und CL2) werden überbezirklich vom HBV angeboten.

Die Ausbildung zum C-Trainer und die Ausbildung zum Fachübungsleiter Basketball im Breitensport sind zweigeteilt in einen Grundlehrgang (Module D1 bis D3) und einen Aufbaulehrgang (Module C1 bis C3).

Das Bestehen der Prüfung zum Abschluß der Grundlehrgänge ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Aufbaulehrgängen.

Das Bestehen der Prüfung zum Abschluß der Aufbaulehrgänge führt, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, zur Lizenzierung C-Trainer DBB und Fachübungsleiter Basketball Breitensport DSB.

Die Ausbildung kann auch nach einem Grundlehrgang beim Landessportbund Hessen von 40 UE 1) mit den Modulen D2, D3, C2 und C3 fortgesetzt und den entsprechenden Prüfungen beim HBV abgeschlossen werden.

Die Teilnahme an den Modulen zum Ausbildungsziel C-Leistungstrainer (CL1 und CL2) ist nur nach Bestehen der Prüfung für die C-Lizenz DBB möglich. Das Bestehen der Prüfung für die CL-Lizenz HBV führt zur Befürwortung des HBV für die Teilnahme an der Ausbildung B-Trainer DBB.

Die vorliegenden Richtlinien wurden vom Erweiterten Präsidium des HBV am 18.06.2000 beschlossen. Sie ersetzen die Richtlinien vom 8. März 1992 und 6. Juni 1997. Übergangsregelungen sind vorbehalten. Die bisherigen Ausbildungen werden unter Einschluß der erteilten Lizenzen auf der Grundlage dieser Richtlinien anerkannt.

Die Dauer der Gültigkeit der Richtlinien erstreckt sich auf unbestimmte Zeit. Die Ausschreibungen zu den einzelnen Lehrgängen sind Inhalt der Richtlinien zur Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V. für die Ausbildung und Prüfung von Trainern und Fachübungsleitern.

1) UE entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten


Befürwortung durch den HBV

zur Ausbildung zum

B-Trainer DBB

Ausbildung zum CL-Trainer

Module CL1, CL2, Kaderhospitation

C-Trainer und Fachübungsleiter

C-Lizenz DBB

FÜ-Lizenz des DSB

Ausbildung zum C-Trainer und Fachübungsleiter

Module C1, C2, C3

Jugendtrainer

D-Lizenz HBV

Ausbildung zum Jugendtrainer

Module D1, D2, D3

Mini-Trainer

E-Lizenz HBV

Ausbildung zum Mini-Trainer

Module M1, M2

Start

 

Ausbildungstruktur im HBV

 


1.2. Aufbau der Theorieausbildung

Ausbildungsziel

Mini-
Trainer/in

Jugendtrainer/in
D-Trainer/in

C-Trainer/in
(incl. FÜL)

C-Leistungs-
trainer/in

Module

M1

M2

D1

D2

D3

C1

C2

C3

CL1

CL2

Unterrichtseinheiten pro Modul

                   

Themenbereiche Theorie

6

                 

Trainings- und Bewegungslehre

04

 

06

   

04

   

09

 

Trainingslehre

01

 

02

   

02

   

01

 

Bewegungslehre

01

 

02

             

Periodisierung des Trainings

         

01

   

01

 

Biologische Grundlagen des Trainings

01

 

01

             

Krafttraining

               

01

 

Ausdauertraining

               

01

 

Schnelligkeitstraining

               

01

 

Beweglichkeitstraining

               

01

 

Technik- und Koordinationstraining

01

 

01

   

01

       

Taktiktraining

               

01

 

Leistungssteuerung

               

02

 

Sportbiologie und Sportmedizin

01

 

01

   

04

       

Anatomisch-physiologische Grundlagen

         

02

       

Sportverletzungen und Erste Hilfe

01

 

01

             

Physiotherapie, Prophylaxe und Rehabilitation

         

02

       

Sportpsychologie und Sportsoziologie

01

 

01

   

02

       

Grundsätze des Coaching

         

01

       

Mannschaftsführung

01

 

01

   

01

       

Didaktik und Methodik

   

10

   

10

       

Sportdidaktik

   

02

   

02

       

Methodische Grundsätze des Trainings

   

02

   

02

       

Prinzipien der Spielschulung

   

02

   

02

       

Trainingsplanung

   

02

   

02

       

Lehrproben

   

02

   

02

       

Sportorganisation

   

02

         

01

 

Struktur des Sports in Deutschland

                   

Rechts- und Versicherungsfragen

   

01

             

Spielorganisation DBB und HBV

   

01

             

Schiedsrichterausbildung D-Lizenz

                   

Leistungssportkonzeption des DBB

               

01

 
                     

 

1.3. Aufbau der Praxisausbildung

Ausbildungsziel

Mini-

Trainer/in

Jugendtrainer/in

D-Trainer/in

C-Trainer/in

(incl. FÜL)

C-Leistungs-

trainer/in

Module

M1

M2

D1

D2

D3

C1

C2

C3

CL1

CL2

Unterrichtseinheiten pro Modul

                   

Themenbereiche Praxis

4

10

 

20

           

Technik und Individualtaktik

 

05

 

14

06

 

06

   

04

Verteidigungsbeinarbeit

       

02

         

Spiel 1 gegen 1 in der Verteidigung inkl. Rebound

       

04

       

02

Positionsspezifische Verteidigung

                   

Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren

 

01

 

02

           

Passen, Fangen, Fintieren

 

02

 

02

           

Werfen und Fintieren

 

02

 

02

           

Positionsspezifische Technik

           

06

     

Spiel 1 gegen 1 im Angriff inkl. Rebound

     

08

         

02

Gruppentaktik

       

06

 

06

06

   

Spiel 2 gegen 2 im Angriff

       

01

 

02

     

Spiel 2 gegen 2 in der Verteidigung

       

01

 

02

     

Spiel 3 gegen 3 im Angriff

       

01

   

02

   

Spiel 3 gegen 3 in der Verteidigung

       

01

   

02

   

Transitionsangriff

       

02

 

02

     

Transitionsverteidigung

             

02

   

Mannschaftstaktik

             

08

 

04

Prinzipien der Mann-Mann-Verteidigung

             

02

   

Prinzipien der Ball-Raum-Verteidigung

             

02

   

Prinzipien der Pressdeckung

                 

02

Prinzipien gegen die Mann-Mann-Verteidigung

             

02

   

Prinzipien gegen die Ball-Raum-Verteidigung

             

02

   

Prinzipien gegen Pressdeckung

                 

02

Spezielle Themen

04

05

 

06

08

 

08

06

 

02

Warm-up, Stretching, Cool-down

     

02

           

Körperstabilisierung

     

01

           

Kondition

           

04

     

Koordination

04

   

01

   

02

     

Spielfähigkeit

 

04

   

04

         

Lehrproben

 

01

 

02

02

 

02

04

 

02

Prüfungsbesprechung

       

02

   

02

   

 

2 Ausbildung zum Mini-Trainer (E-Lizenz HBV)

2.1 Allgemeine Bedingungen

2.1.1 Übersicht

2.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

2.1.3 Lehrkräfte

Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.

 

2.2 Prüfung

2.2.1 Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Module M1 und M2 innerhalb eines Kalenderjahres vollständig absolviert und den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.

 

2.2.2 Prüfungskommission

Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.

 

2.2.3 Prüfungsbereiche

Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums mit drei Kandidaten und einer Gesamtdauer von 30 Minuten. Es werden Fragen zu den Themenbereichen Theorie und Praxis der Module M1 und M2 gestellt.

 

2.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

Leistungen werden mit

+ (entspricht voll den Anforderungen)

0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)

- (entspricht nicht den Anforderungen)

bewertet.

Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.

 

2.2.5 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Themenbereich ein „-" erteilt wurde.

 

2.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.

 

2.2.7 Prüfungswiederholung

Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module M1 und M2 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.

 

2.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die E-Lizenz HBV übersandt. Die Lizenz ist bis zum 30. Juni des auf das Prüfungsjahr folgenden dritten Jahres gültig.

Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um drei Jahre verlängert.

Die nicht verlängerte Lizenz erlischt. Die erloschene Lizenz kann nur durch den Besuch der Module M1 und M2 innerhalb eines Kalenderjahres wieder erneuert und um drei Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.

Die Lizenz, die fünf Jahre und länger erloschen ist, kann nur durch den Besuch der Module M1 und M2 und eine Prüfung erneuert werden.

 

2.2.9 Ergänzende Bestimmungen

Die Ausschreibungen der Bezirke des HBV und des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.

 

2.3 Ausbildungsinhalte

2.3.1 Theorie (06 UE)

Trainings- und Bewegungslehre 04 UE

Einführung in die Trainingslehre; Einführung in die Bewegungslehre;

Biologische Grundlagen des Trainings; Kindgerechtes Technik- und

Koordinationstraining

 

Sportbiologie und Sportmedizin 01 UE

Sportverletzungen und Erste Hilfe

 

Sportpsychologie und Sportsoziologie 01 UE

Trainerverhalten bei Minis

 

2.3.2 Praxis (14 UE)

Technik und Individualtaktik 05 UE

Im Angriff:

Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren; Passen, Fangen,

Fintieren; Werfen und Fintieren

 

Spezielle Themen 09 UE

Koordination; Spielfähigkeit; Lehrproben

 

2.3.3 Prüfung

Information zur Prüfung

Kolloquium

20 UE

 

3 Ausbildung zum Jugendtrainer (D-Lizenz HBV)

 

3.1 Allgemeine Bedingungen

 

3.1.1 Übersicht

 

3.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

 

3.1.3 Lehrkräfte

Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.

 

3.2 Prüfung

3.2.1 Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Module D1, D2 und D3 innerhalb von eines Kalenderjahren vollständig absolviert und den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.

 

3.2.2 Prüfungskommission

Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.

 

3.2.3 Prüfungsbereiche

Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe von 20 Minuten und einer mündlichen Prüfung.

Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept gemäß dem in der Ausbildung besprochenen Formblatt (siehe Anhang) vor, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Thema besteht aus einem technischen Schwerpunkt und wird am Ende des Moduls D3 zugelost.

In der Theorieprüfung werden Fragen zu den Themenbereichen Theorie der Module D1, D2 und D3 gestellt. Inhaltliche Grundlage sind im Lehrgang bekanntgegebene Abschnitte der offiziellen Handbücher des DBB und die als verbindlich bekanntgegebene Literatur.

 

3.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

Leistungen werden mit

+ (entspricht voll den Anforderungen)

0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)

- (entspricht nicht den Anforderungen)

bewertet.

Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten. Das Kurzprotokoll enthält die Bewertung der Eignung zum Aufbaulehrgang hinsichtlich der Eigenrealisation (Eignungsnachweis).

 

3.2.5 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die Theorieprüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit „-" bewertet wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „-" erteilt wurde.

 

3.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.

 

3.2.7 Prüfungswiederholung

Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module D1 und D2 oder D1 und D3 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.

 

3.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die Jugendtrainer-Lizenz (D-Lizenz HBV) übersandt. Der Antrag ist innerhalb von vierzehn Tagen nach der bestandenen Prüfung zu stellen. Wird der Antrag nach der Frist gestellt, verkürzt sich die Dauer der Gültigkeit um ein Jahr.

Die Lizenz ist drei Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.

Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre verlängert.

Die nicht verlängerte Lizenz erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von vier durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.

Die Lizenz, die fünf Jahre und länger erloschen ist, kann nur durch den Besuch von zwei Modulen D1 bis D3 erneuert und um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.

 

3.2.9 Ergänzende Bestimmungen

Die Ausschreibungen der Bezirke des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.

 

3.3 Ausbildungsinhalte

 

3.3.1 Theorie (20 UE)

Trainings- und Bewegungslehre 06 UE

Einführung in die Trainingslehre; Einführung in die Bewegungslehre;

Biologische Grundlagen des Trainings; Technik- und Koordinationstraining

 

Sportbiologie und Sportmedizin 01 UE

Sportverletzungen und Erste Hilfe

 

Sportpsychologie und Sportsoziologie 01 UE

Mannschaftsführung

 

Didaktik und Methodik 10 UE

Einführung in die Sportdidaktik; Methodische Grundsätze des Trainings;

Prinzipien der Spielschulung; Trainingsplanung; Lehrproben

 

Sportorganisation 02 UE

Rechts- und Versicherungsfragen; Spielorganisation DBB und HBV

 

3.3.2 Praxis (40 UE)

 

Technik und Individualtaktik 20 UE

Im Angriff:

Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren; Passen, Fangen,

Fintieren; Werfen und Fintieren; Spiel 1 gegen 1 inkl. Rebound

In der Verteidigung:

Verteidigungbeinarbeit; Spiel 1 gegen 1 inkl. Rebound

 

Gruppentaktik 06 UE

Im Angriff:

Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3; Transitionsangriff

In der Verteidigung:

Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3;

 

Spezielle Themen 12 UE

Warm-up, Stretching, Cool-down; Körperstabilisierung; Koordination;

Spielfähigkeit; Lehrproben

 

3.3.3 Prüfung

 

Information zur Prüfung; Themenvergabe und Erläuterung 02 UE

 

Lehrprobe mit Besprechung

 

Mündliche Prüfung

 

60 UE

 

4 Ausbildung zum C-Trainer und Fachübungsleiter

(C-Lizenz DBB und FÜ-Lizenz DSB)

 

4.1 Allgemeine Bedingungen

 

4.1.1 Übersicht

 

4.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

 

4.1.3 Lehrkräfte

 

Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.

 

4.2 Prüfung

 

4.2.1 Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Module C1, C2 und C3 innerhalb von zwei Kalenderjahren vollständig absolviert und den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.

Dem Antrag auf Prüfung ist der Nachweis eines Lehrgangs in Erster Hilfe mit 16 Unterrichtseinheiten beizulegen. Der Lehrgang darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein.

 

4.2.2 Prüfungskommission

Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.

 

4.2.3 Prüfungsbereiche

Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe von 30 Minuten und einer Theorieprüfung, die mündlich oder schriftlich abgehalten werden kann. Näheres regelt die LTK.

Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept gemäß dem in der Ausbildung besprochenen Formblatt (siehe Anhang) vor, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Thema besteht aus einem technischen/individualtaktischen oder gruppentaktischen Schwerpunkt und wird am Ende des Moduls C3 zugelost.

In der Theorieprüfung werden Fragen zu den Themenbereichen Theorie der Module C1, C2 und C3 gestellt. Inhaltliche Grundlage sind im Lehrgang bekanntgegebene Abschnitte der offiziellen Handbücher des DBB und die als verbindlich bekanntgegebene Literatur.

 

4.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

Leistungen werden mit

+ (entspricht voll den Anforderungen)

0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)

- (entspricht nicht den Anforderungen)

bewertet.

Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.

 

4.2.5 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die Theorieprüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit „-" bewertet wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „-" erteilt wurde

 

4.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.

 

4.2.7 Prüfungswiederholung

Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Trainer-Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module C1 und C2 oder C1 und C3 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.

 

4.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die C-Lizenz DBB und die FÜ-Lizenz DSB übersandt. Der Antrag ist innerhalb von vierzehn Tagen nach der bestandenen Prüfung zu stellen. Wird der Antrag nach der Frist gestellt, verkürzt sich die Dauer der Gültigkeit um ein Jahr.

Die C-Lizenz DBB ist drei Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.

Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre verlängert.

Die FÜ-Lizenz DSB ist vier Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden vierten Jahres erlischt die Gültigkeit. Die Lizenz wird durch den Besuch von durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von mindestens 15 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere vier Jahre verlängert.

Die nicht verlängerte C-Lizenz DBB erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von vier durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.

Die nicht verlängerte FÜ-Lizenz DSB erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 15 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um vier weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.

Die Lizenz, die fünf Jahre und länger erloschen ist, kann nur durch den Besuch von zwei Modulen C1 bis C3 erneuert werden.

 

4.2.9 Ergänzende Bestimmungen

Die Ausschreibungen des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.

 

4.3 Ausbildungsinhalte

4.3.1 Theorie (20 UE)

 

Trainings- und Bewegungslehre 04 UE

Trainingslehre; Periodisierung des Trainings; Technik- und

Koordinationstraining

 

Sportbiologie und Sportmedizin 04 UE

Anatomisch-physiologische Grundlagen; Physiotherapie, Prophylaxe,

Rehabilitation

 

Sportpsychologie und Sportsoziologie 02 UE

Grundsätze des Coaching; Mannschaftsführung

 

Didaktik und Methodik 10 UE

Sportdidaktik; Methodische Grundsätze des Trainings;

Prinzipien der Spielschulung; Trainingsplanung; Lehrproben

 

4.3.2 Praxis (40 UE)

 

Technik und Individualtaktik 06 UE

Positionsspezifische Technik

 

Gruppentaktik 12 UE

Im Angriff:

Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3; Transitionsangriff

In der Verteidigung:

Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3; Transitionsverteidigung

 

Mannschaftstaktik 08 UE

Im Angriff:

Prinzipien der Mann-Mann-Verteidigung und der Ball-Raum-Verteidigung

In der Verteidigung:

Prinzipien gegen die Mann-Mann-Verteidigung und die Ball-Raum-Verteidigung

 

Spezielle Themen 12 UE

Kondition; Koordination; Lehrproben

 

4.3.3 Prüfung

 

Information zur Prüfung; Themenvergabe und Erläuterung 02 UE

Lehrprobe mit Besprechung

Mündliche Prüfung

Insgesamt: 60 UE

 

5 Ausbildung zum Jugendleistungstrainer (CL-Lizenz HBV)

 

5.1 Allgemeine Bedingungen

 

5.1.1 Übersicht

5.1.2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Nachweis der Einzahlung der Lehrgangsgebühr

Mitgliedschaft in einem Sportverein des HBV

Mindestalter 18 Jahre

C-Lizenz DBB

 

5.1.3 Lehrkräfte

Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.

 

5.2 Prüfung

 

5.2.1 Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Hospitation in einem Leistungskader des HBV und die Module CL1 und CL2 innerhalb von zwei Kalenderjahren vollständig absolviert sowie den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.

 

5.2.2 Prüfungskommission

Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.

 

5.2.3 Prüfungsbereiche

Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe von 30 Minuten mit einem Leistungskader des HBV und einer Theorieprüfung, die schriftlich abgehalten wird.

Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept gemäß dem in der Ausbildung besprochenen Formblatt (siehe Anhang) vor, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Thema besteht aus einem technischen/individualtaktischen oder gruppentaktischen Schwerpunkt und wird am Ende des Moduls CL2 zugelost.

In der Theorieprüfung werden Fragen aus den Themenbereichen der offiziellen Handbücher des DBB und der als verbindlich bekanntgegebenen Literatur gestellt.

 

5.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen

Leistungen werden mit

+ (entspricht voll den Anforderungen)

0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)

- (entspricht nicht den Anforderungen)

bewertet.

Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.

 

5.2.5 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die Theorieprüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit „-" bewertet wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn mindestens 2/3 aller Fragen richtig beantwortet sind.

 

5.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung

Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.

 

5.2.7 Prüfungswiederholung

Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Trainer-Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module CL1 und CL2 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.

 

5.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung

Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die CL-Lizenz HBV übersandt. Der Antrag ist innerhalb von vierzehn Tagen nach der bestandenen Prüfung zu stellen. Wird der Antrag nach der Frist gestellt, verkürzt sich die Dauer der Gültigkeit um ein Jahr.

Die CL-Lizenz HBV ist drei Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.

Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre verlängert. Die Lizenz kann nur verlängert werden, wenn der Inhaber der Lizenz während der Gültigkeitsdauer im Leistungsbereich trainiert.

Die nicht verlängerte Lizenz erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von vier durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.

 

5.2.9 Ergänzende Bestimmungen

Die Ausschreibungen des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.

 

5.3 Ausbildungsinhalte

5.3.1 Theorie (10 UE)

 

Trainings- und Bewegungslehre 09 UE

Trainingslehre; Periodisierung des Trainings; Krafttraining; Ausdauer-

training, Schnelligkeitstraining; Beweglichkeitstraining, Taktiktraining;

Leistungssteuerung

 

Sportorganisation 01 UE

Leistungssportkonzeption des DBB

 

5.3.2 Praxis (10 UE)

 

Technik und Individualtaktik 04 UE

Spiel 1 gegen 1 inkl. Rebound in Angriif und Verteidigung

 

Mannschaftstaktik 04 UE

Im Angriff:

Prinzipien gegen die Preßdeckung

In der Verteidigung:

Prinzipien der Preßdeckung

 

Spezielle Themen 02 UE

Lehrproben

 

5.3.3 Prüfung

 

Information zur Prüfung

Lehrprobe mit Besprechung

Mündliche Prüfung

Insgesamt: 60 UE

 

6 Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainer- und Fachübungsleiter-Lizenz

 

6.1 Allgemeine Bestimmungen

Auf Antrag können Bewerbern für eine Trainer-Lizenz und Fachübungsleiter-Lizenz vom RfLT Sonderregelungen beim Lizenzerwerb eingeräumt werden. Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, daß er außerhalb des Ausbildungssystems des HBV vergleichbare Qualifikationen erworben hat.

In Frage kommen insbesondere:

- Inhaber ausländischer Lizenzen

- Diplomsportlehrer und Diplomtrainer

- Absolventen von Sportstudiengängen an Universitäten

- Trainer mit langjähriger Berufspraxis

- Spitzenspieler

 

6.2 Sonderregelungsvorschriften

Nach Prüfung der Unterlagen können vom RfLT Sonderregelungen eingeräumt werden. Im einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten:

- Verkürzung der Ausbildungzeit

- Direkte Zulassung zur Prüfung

- Einladung zum Kolloquium bzw. zu Kolloquium und Lehrprobe

- Lizenzerteilung

Die Erteilung einer Lizenz nach Gewährung einer Sonderregelung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.

 

6.3 Bedingungen für Antragsteller

- Nachweis der Sport- und/oder Trainertätigkeit

- Vorlage eines sportlichen Lebenslaufs

- Vorlage von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten

- Vorlage von drei Paßbildern

 

6.4 Antragsverfahren

Die vollständigen Unterlagen für den Antrag sind beim RfLT einzureichen. Anträge für eine Spielsaison sind bis spätestens 30. Juni vorzulegen.

Nach Bearbeitung durch den RfLT werden die Antragsteller informiert, ob und zu welcher Sonderregelung sie zugelassen werden.

 

7 Organe der Trainerausbildung

 

7.1 Hessischer Basketball Verband e.V.

Vizepräsident Ressort I: Walter Peetz

Auf der Schmelz 26

64380 Roßdorf

 

7.2 Bezirksverbände des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

Bezirksverband Kassel

Bezirksvorsitzender: Robert Werderich

Wolfsschlucht 21

34117 Kassel

 

Bezirksverband Gießen

Bezirksvorsitzende: Simone Hortig

Im Hasengarten 4

35644 Hohenahr

 

Bezirksverband Frankfurt

Bezirksvorsitzender: Armin Giere

Gellertstraße 28

60389 Frankfurt

 

Bezirksverband Darmstadt

Bezirksvorsitzender Dieter Runkel

Luxemburger Straße 14

64521 Groß-Gerau

 

7.3 Lehr- und Trainerkommission (LTK) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

 

Vorsitzender: 

Rudolf Walther

Rückertstraße 47

60314 Frankfurt

 

Beisitzer: 

Natalie Deetjen

Königsteiner Straße 28

65719 Hofheim

Michael Möhn

Französische Allee 23

63450 Hanau

Thomas Paganetti

Burgerstraße 11

61476 Kronberg

Bernt Ruban

Bengardistraße 25

67457 Worms

 

7.4. Prüfungs- und Ausbilderteam (PAT) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.

Die aktuelle Liste des Prüfungs- und Ausbilderteams ist beim RfLT erhältlich

 

8. Anhang

 

8.1 Protokolle

> Zum Downloaden als Word97-Dokument

8.2. Formulare