Richtlinien
zur
Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
(HBV-LTO)
für die Ausbildung und Prüfung
von Trainern und Fachübungsleitern
von
Rudolf Walther
Referent für das Lehr- und Trainerwesen des HBV
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Lehr- und Trainerkommission des HBV
Natalie Deetjen
Michael Möhn
Thomas Paganetti
Bernt Ruban
Verabschiedet vom Erweiterten Präsidium des HBV am 18. Juni 2000
1. Auflage: August 2000
Inhaltsverzeichnis
1.1 Überblick über den Aufbau der Ausbildung
1.2 Aufbau der Theorieausbildung
1.3 Aufbau der Praxisausbildung
2 Ausbildung zum Mini-Trainer (E-Lizenz HBV)
2.1 Allgemeine Bedingungen
2.1.1 Übersicht
2.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
2.1.3 Lehrkräfte
2.2 Prüfung
2.2.1 Zulassung zur Prüfung
2.2.2 Prüfungskommission
2.2.3 Prüfungsbereiche
2.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
2.2.5 Bestehen der Prüfung
2.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
2.2.7 Prüfungswiederholung
2.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
2.2.9 Ergänzende Bestimmungen
2.3 Ausbildungsinhalte
2.3.1 Theorie
2.3.2 Praxis
2.3.3 Prüfung
3 Ausbildung zum Jugend-Trainer (D-Lizenz HBV)
3.1 Allgemeine Bedingungen
3.1.1 Übersicht
3.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
3.1.3 Lehrkräfte
3.2 Prüfung
3.2.1 Zulassung zur Prüfung
3.2.2 Prüfungskommission
3.2.3 Prüfungsbereiche
3.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
3.2.5 Bestehen der Prüfung
3.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
3.2.7 Prüfungswiederholung
3.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
3.2.9 Ergänzende Bestimmungen
3.3 Ausbildungsinhalte
3.3.1 Theorie
3.3.2 Praxis
3.3.3 Prüfung
4 Ausbildung zum C-Trainer und Fachübungsleiter Breitensport Basketball
(C-Lizenz DBB und FÜ-Lizenz DSB)
4.1 Allgemeine Bedingungen
4.1.1 Übersicht
4.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
4.1.3 Lehrkräfte
4.2 Prüfung
4.2.1 Zulassung zur Prüfung
4.2.2 Prüfungskommission
4.2.3 Prüfungsbereiche
4.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
4.2.5 Bestehen der Prüfung
4.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
4.2.7 Prüfungswiederholung
4.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
4.2.9 Ergänzende Bestimmungen
4.3 Ausbildungsinhalte
4.3.1 Theorie
4.3.2 Praxis
4.3.3 Prüfung
5 Ausbildung zum Jugendleistungstrainer (CL-Lizenz HBV)
5.1 Allgemeine Bedingungen
5.1.1 Übersicht
5.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
5.1.3 Lehrkräfte
5.2 Prüfung
5.2.1 Zulassung zur Prüfung
5.2.2 Prüfungskommission
5.2.3 Prüfungsbereiche
5.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
5.2.5 Bestehen der Prüfung
5.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
5.2.7 Prüfungswiederholung
5.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
5.2.9 Ergänzende Bestimmungen
5.3 Ausbildungsinhalte
5.3.1 Theorie
5.3.2 Praxis
5.3.3 Prüfung
6 Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainer- und Fachübungsleiter-Lizenz
6.1 Allgemeine Bestimmungen
6.2 Sonderregelungsvorschriften
6.3 Bedingungen für Antragsteller
6.4 Antragsverfahren
7 Organe der Trainerausbildung
7.1 Hessischer Basketball Verband e.V.
7.2 Bezirke des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
7.3 Lehr- und Trainerkommission (LTK) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
7.4 Prüfungs- und Ausbildungsteam (PAT) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
8.1 Protokolle
8.2 Formulare
Alle Formulierungen gelten für Frauen und Männer. Aus Vereinfachungsgründen wurde nur die männliche Form gewählt.
1.1. Überblick über den Aufbau der Ausbildung
Die Richtlinien zur Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V. für die Ausbildung und Prüfung von Trainern und Fachübungsleitern haben als Grundlage
die Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V. (HBV)
von 1988,
die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Sportbundes
(DSB) von1997 und
die Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung von Trainern und Fachübungsleitern
im DeutscheBasketball Bund e.V. (DBB) von 1995.
Die Ausbildung wird in Modulen angeboten. Die einzelnen Module sind in Inhalt und Umfang stets gleich und können variabel auch in unterschiedlichen Bezirken im vorgeschriebenen Zeitrahmen belegt werden.
Die Module für das Ausbildungsziel Mini-Trainer (M1 und M2) und die Module für das Ausbildungsziel JugendTrainer (D1 bis D3) werden in den Bezirken des HBV angeboten. Ziel nach Einführung dieser Richtlinien und einer Aufbauphase ist, diese Module einmal jährlich in jedem der vier Bezirke auszuschreiben.
Die Module für das Ausbildungziel C-Trainer incl. Fachübungsleiter (C1 bis C3) und die Module für das Ausbildungsziel C-Leistungstrainer (CL1 und CL2) werden überbezirklich vom HBV angeboten.
Die Ausbildung zum C-Trainer und die Ausbildung zum Fachübungsleiter Basketball im Breitensport sind zweigeteilt in einen Grundlehrgang (Module D1 bis D3) und einen Aufbaulehrgang (Module C1 bis C3).
Das Bestehen der Prüfung zum Abschluß der Grundlehrgänge ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Aufbaulehrgängen.
Das Bestehen der Prüfung zum Abschluß der Aufbaulehrgänge führt, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, zur Lizenzierung C-Trainer DBB und Fachübungsleiter Basketball Breitensport DSB.
Die Ausbildung kann auch nach einem Grundlehrgang beim Landessportbund Hessen von 40 UE
1) mit den Modulen D2, D3, C2 und C3 fortgesetzt und den entsprechenden Prüfungen beim HBV abgeschlossen werden.Die Teilnahme an den Modulen zum Ausbildungsziel C-Leistungstrainer (CL1 und CL2) ist nur nach Bestehen der Prüfung für die C-Lizenz DBB möglich. Das Bestehen der Prüfung für die CL-Lizenz HBV führt zur Befürwortung des HBV für die Teilnahme an der Ausbildung B-Trainer DBB.
Die vorliegenden Richtlinien wurden vom Erweiterten Präsidium des HBV am 18.06.2000 beschlossen. Sie ersetzen die Richtlinien vom 8. März 1992 und 6. Juni 1997. Übergangsregelungen sind vorbehalten. Die bisherigen Ausbildungen werden unter Einschluß der erteilten Lizenzen auf der Grundlage dieser Richtlinien anerkannt.
Die Dauer der Gültigkeit der Richtlinien erstreckt sich auf unbestimmte Zeit. Die Ausschreibungen zu den einzelnen Lehrgängen sind Inhalt der Richtlinien zur Lehr- und Trainerordnung des Hessischen Basketball Verbandes e.V. für die Ausbildung und Prüfung von Trainern und Fachübungsleitern.
1) UE entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten
Befürwortung durch den HBV zur Ausbildung zum B-Trainer DBB |
Ausbildung zum CL-Trainer
Module CL1, CL2, Kaderhospitation
C-Trainer und Fachübungsleiter C-Lizenz DBB FÜ-Lizenz des DSB |
Ausbildung zum C-Trainer und Fachübungsleiter
Module C1, C2, C3
Jugendtrainer D-Lizenz HBV |
Ausbildung zum Jugendtrainer
Module D1, D2, D3
Mini-Trainer E-Lizenz HBV |
|
Ausbildung zum Mini-Trainer Module M1, M2 Start
|
|
Ausbildungstruktur im HBV |
1.2. Aufbau der Theorieausbildung
Ausbildungsziel |
Mini- |
Jugendtrainer/in |
C-Trainer/in |
C-Leistungs- |
||||||
Module |
M1 |
M2 |
D1 |
D2 |
D3 |
C1 |
C2 |
C3 |
CL1 |
CL2 |
Unterrichtseinheiten pro Modul |
||||||||||
Themenbereiche Theorie |
6 |
|||||||||
Trainings- und Bewegungslehre |
04 |
06 |
04 |
09 |
||||||
Trainingslehre |
01 |
02 |
02 |
01 |
||||||
Bewegungslehre |
01 |
02 |
||||||||
Periodisierung des Trainings |
01 |
01 |
||||||||
Biologische Grundlagen des Trainings |
01 |
01 |
||||||||
Krafttraining |
01 |
|||||||||
Ausdauertraining |
01 |
|||||||||
Schnelligkeitstraining |
01 |
|||||||||
Beweglichkeitstraining |
01 |
|||||||||
Technik- und Koordinationstraining |
01 |
01 |
01 |
|||||||
Taktiktraining |
01 |
|||||||||
Leistungssteuerung |
02 |
|||||||||
Sportbiologie und Sportmedizin |
01 |
01 |
04 |
|||||||
Anatomisch-physiologische Grundlagen |
02 |
|||||||||
Sportverletzungen und Erste Hilfe |
01 |
01 |
||||||||
Physiotherapie, Prophylaxe und Rehabilitation |
02 |
|||||||||
Sportpsychologie und Sportsoziologie |
01 |
01 |
02 |
|||||||
Grundsätze des Coaching |
01 |
|||||||||
Mannschaftsführung |
01 |
01 |
01 |
|||||||
Didaktik und Methodik |
10 |
10 |
||||||||
Sportdidaktik |
02 |
02 |
||||||||
Methodische Grundsätze des Trainings |
02 |
02 |
||||||||
Prinzipien der Spielschulung |
02 |
02 |
||||||||
Trainingsplanung |
02 |
02 |
||||||||
Lehrproben |
02 |
02 |
||||||||
Sportorganisation |
02 |
01 |
||||||||
Struktur des Sports in Deutschland |
||||||||||
Rechts- und Versicherungsfragen |
01 |
|||||||||
Spielorganisation DBB und HBV |
01 |
|||||||||
Schiedsrichterausbildung D-Lizenz |
||||||||||
Leistungssportkonzeption des DBB |
01 |
|||||||||
1.3. Aufbau der Praxisausbildung
Ausbildungsziel |
Mini- Trainer/in |
Jugendtrainer/in D-Trainer/in |
C-Trainer/in (incl. FÜL) |
C-Leistungs- trainer/in |
||||||
Module |
M1 |
M2 |
D1 |
D2 |
D3 |
C1 |
C2 |
C3 |
CL1 |
CL2 |
Unterrichtseinheiten pro Modul |
||||||||||
Themenbereiche Praxis |
4 |
10 |
20 |
|||||||
Technik und Individualtaktik |
05 |
14 |
06 |
06 |
04 |
|||||
Verteidigungsbeinarbeit |
02 |
|||||||||
Spiel 1 gegen 1 in der Verteidigung inkl. Rebound |
04 |
02 |
||||||||
Positionsspezifische Verteidigung |
||||||||||
Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren |
01 |
02 |
||||||||
Passen, Fangen, Fintieren |
02 |
02 |
||||||||
Werfen und Fintieren |
02 |
02 |
||||||||
Positionsspezifische Technik |
06 |
|||||||||
Spiel 1 gegen 1 im Angriff inkl. Rebound |
08 |
02 |
||||||||
Gruppentaktik |
06 |
06 |
06 |
|||||||
Spiel 2 gegen 2 im Angriff |
01 |
02 |
||||||||
Spiel 2 gegen 2 in der Verteidigung |
01 |
02 |
||||||||
Spiel 3 gegen 3 im Angriff |
01 |
02 |
||||||||
Spiel 3 gegen 3 in der Verteidigung |
01 |
02 |
||||||||
Transitionsangriff |
02 |
02 |
||||||||
Transitionsverteidigung |
02 |
|||||||||
Mannschaftstaktik |
08 |
04 |
||||||||
Prinzipien der Mann-Mann-Verteidigung |
02 |
|||||||||
Prinzipien der Ball-Raum-Verteidigung |
02 |
|||||||||
Prinzipien der Pressdeckung |
02 |
|||||||||
Prinzipien gegen die Mann-Mann-Verteidigung |
02 |
|||||||||
Prinzipien gegen die Ball-Raum-Verteidigung |
02 |
|||||||||
Prinzipien gegen Pressdeckung |
02 |
|||||||||
Spezielle Themen |
04 |
05 |
06 |
08 |
08 |
06 |
02 |
|||
Warm-up, Stretching, Cool-down |
02 |
|||||||||
Körperstabilisierung |
01 |
|||||||||
Kondition |
04 |
|||||||||
Koordination |
04 |
01 |
02 |
|||||||
Spielfähigkeit |
04 |
04 |
||||||||
Lehrproben |
01 |
02 |
02 |
02 |
04 |
02 |
||||
Prüfungsbesprechung |
02 |
02 |
2 Ausbildung zum Mini-Trainer (E-Lizenz HBV)
2.1 Allgemeine Bedingungen
2.1.1 Übersicht
Ausbildungsdauer: 20 Unterrichtseinheiten
Durchführung: Organisation durch die Bezirke in Abstimmung mit dem RfLT
Ausbildung und Prüfung durch den RfLT und die LTK
Gliederung: Zwei Module mit je 10 Unterrichtseinheiten
Jeder Bezirk bietet zwei Module jährlich an
Ein Prüfungslehrgang
Qualifikationsziel: Betreuung und Training von Minis und D-Jugendlichen
2.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der Einzahlung der Lehrgangsgebühr
Mitgliedschaft in einem Sportverein des HBV
Mindestalter 16
2.1.3 Lehrkräfte
Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.
2.2 Prüfung
2.2.1 Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Module M1 und M2 innerhalb eines Kalenderjahres vollständig absolviert und den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.
2.2.2 Prüfungskommission
Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.
2.2.3 Prüfungsbereiche
Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums mit drei Kandidaten und einer Gesamtdauer von 30 Minuten. Es werden Fragen zu den Themenbereichen Theorie und Praxis der Module M1 und M2 gestellt.
2.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen werden mit
+ (entspricht voll den Anforderungen)
0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)
- (entspricht nicht den Anforderungen)
bewertet.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
2.2.5 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Themenbereich ein „-" erteilt wurde.
2.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.
2.2.7 Prüfungswiederholung
Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module M1 und M2 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.
2.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die E-Lizenz HBV übersandt. Die Lizenz ist bis zum 30. Juni des auf das Prüfungsjahr folgenden dritten Jahres gültig.
Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um drei Jahre verlängert.
Die nicht verlängerte Lizenz erlischt. Die erloschene Lizenz kann nur durch den Besuch der Module M1 und M2 innerhalb eines Kalenderjahres wieder erneuert und um drei Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.
Die Lizenz, die fünf Jahre und länger erloschen ist, kann nur durch den Besuch der Module M1 und M2 und eine Prüfung erneuert werden.
2.2.9 Ergänzende Bestimmungen
Die Ausschreibungen der Bezirke des HBV und des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.
2.3 Ausbildungsinhalte
2.3.1 Theorie (06 UE)
Trainings- und Bewegungslehre 04 UE
Einführung in die Trainingslehre; Einführung in die Bewegungslehre;
Biologische Grundlagen des Trainings; Kindgerechtes Technik- und
Koordinationstraining
Sportbiologie und Sportmedizin 01 UE
Sportverletzungen und Erste Hilfe
Sportpsychologie und Sportsoziologie 01 UE
Trainerverhalten bei Minis
2.3.2 Praxis (14 UE)
Technik und Individualtaktik 05 UE
Im Angriff:
Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren; Passen, Fangen,
Fintieren; Werfen und Fintieren
Spezielle Themen 09 UE
Koordination; Spielfähigkeit; Lehrproben
2.3.3 Prüfung
Information zur Prüfung
Kolloquium
20 UE
3 Ausbildung zum Jugendtrainer (D-Lizenz HBV)
3.1 Allgemeine Bedingungen
3.1.1 Übersicht
Ausbildungsdauer: 60 Unterrichtseinheiten
Durchführung: Organisation durch die Bezirke in Abstimmung mit dem RfLT
Ausbildung und Prüfung durch den RfLT und die LTK
Gliederung: Drei Module mit je 20 Unterrichtseinheiten
Jeder Bezirk bietet drei Module jährlich an
Ein Prüfungslehrgang
Qualifikationsziel: Betreuung und Training von Jugendmannschaften
3.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der Einzahlung der Lehrgangsgebühr
Mitgliedschaft in einem Sportverein des HBV
Mindestalter 16 Jahre
Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung sportlicher und basketballerischer Gesichtspunkte
3.1.3 Lehrkräfte
Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.
3.2 Prüfung
3.2.1 Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Module D1, D2 und D3 innerhalb von eines Kalenderjahren vollständig absolviert und den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.
3.2.2 Prüfungskommission
Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.
3.2.3 Prüfungsbereiche
Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe von 20 Minuten und einer mündlichen Prüfung.
Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept gemäß dem in der Ausbildung besprochenen Formblatt (siehe Anhang) vor, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Thema besteht aus einem technischen Schwerpunkt und wird am Ende des Moduls D3 zugelost.
In der Theorieprüfung werden Fragen zu den Themenbereichen Theorie der Module D1, D2 und D3 gestellt. Inhaltliche Grundlage sind im Lehrgang bekanntgegebene Abschnitte der offiziellen Handbücher des DBB und die als verbindlich bekanntgegebene Literatur.
3.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen werden mit
+ (entspricht voll den Anforderungen)
0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)
- (entspricht nicht den Anforderungen)
bewertet.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten. Das Kurzprotokoll enthält die Bewertung der Eignung zum Aufbaulehrgang hinsichtlich der Eigenrealisation (Eignungsnachweis).
3.2.5 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die Theorieprüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit „-" bewertet wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „-" erteilt wurde.
3.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.
3.2.7 Prüfungswiederholung
Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module D1 und D2 oder D1 und D3 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.
3.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die Jugendtrainer-Lizenz (D-Lizenz HBV) übersandt. Der Antrag ist innerhalb von vierzehn Tagen nach der bestandenen Prüfung zu stellen. Wird der Antrag nach der Frist gestellt, verkürzt sich die Dauer der Gültigkeit um ein Jahr.
Die Lizenz ist drei Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre verlängert.
Die nicht verlängerte Lizenz erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von vier durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.
Die Lizenz, die fünf Jahre und länger erloschen ist, kann nur durch den Besuch von zwei Modulen D1 bis D3 erneuert und um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.
3.2.9 Ergänzende Bestimmungen
Die Ausschreibungen der Bezirke des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.
3.3 Ausbildungsinhalte
3.3.1 Theorie (20 UE)
Trainings- und Bewegungslehre 06 UE
Einführung in die Trainingslehre; Einführung in die Bewegungslehre;
Biologische Grundlagen des Trainings; Technik- und Koordinationstraining
Sportbiologie und Sportmedizin 01 UE
Sportverletzungen und Erste Hilfe
Sportpsychologie und Sportsoziologie 01 UE
Mannschaftsführung
Didaktik und Methodik 10 UE
Einführung in die Sportdidaktik; Methodische Grundsätze des Trainings;
Prinzipien der Spielschulung; Trainingsplanung; Lehrproben
Sportorganisation 02 UE
Rechts- und Versicherungsfragen; Spielorganisation DBB und HBV
3.3.2 Praxis (40 UE)
Technik und Individualtaktik 20 UE
Im Angriff:
Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren; Passen, Fangen,
Fintieren; Werfen und Fintieren; Spiel 1 gegen 1 inkl. Rebound
In der Verteidigung:
Verteidigungbeinarbeit; Spiel 1 gegen 1 inkl. Rebound
Gruppentaktik 06 UE
Im Angriff:
Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3; Transitionsangriff
In der Verteidigung:
Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3;
Spezielle Themen 12 UE
Warm-up, Stretching, Cool-down; Körperstabilisierung; Koordination;
Spielfähigkeit; Lehrproben
3.3.3 Prüfung
Information zur Prüfung; Themenvergabe und Erläuterung 02 UE
Lehrprobe mit Besprechung
Mündliche Prüfung
60 UE
4 Ausbildung zum C-Trainer und Fachübungsleiter
(C-Lizenz DBB und FÜ-Lizenz DSB)
4.1 Allgemeine Bedingungen
4.1.1 Übersicht
Ausbildungsdauer: 60 Unterrichtseinheiten
Durchführung: Organisation durch den HBV
Ausbildung und Prüfung durch den RfLT und die LTK
Gliederung: Drei Module mit je 20 Unterrichtseinheiten
Die Module werden mindestens einmal jährlich angeboten
Ein Prüfungslehrgang
Qualifikationsziel: Betreuung und Training von Jugend- und Seniorenmannschaften
4.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der Einzahlung der Lehrgangsgebühr
Mitgliedschaft in einem Sportverein des HBV
Mindestalter 18 Jahre
D-Lizenz HBV und Eignungsnachweis
Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung sportlicher und basketballerischer Gesichtspunkte
4.1.3 Lehrkräfte
Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.
4.2 Prüfung
4.2.1 Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Module C1, C2 und C3 innerhalb von zwei Kalenderjahren vollständig absolviert und den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.
Dem Antrag auf Prüfung ist der Nachweis eines Lehrgangs in Erster Hilfe mit 16 Unterrichtseinheiten beizulegen. Der Lehrgang darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein.
4.2.2 Prüfungskommission
Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.
4.2.3 Prüfungsbereiche
Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe von 30 Minuten und einer Theorieprüfung, die mündlich oder schriftlich abgehalten werden kann. Näheres regelt die LTK.
Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept gemäß dem in der Ausbildung besprochenen Formblatt (siehe Anhang) vor, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Thema besteht aus einem technischen/individualtaktischen oder gruppentaktischen Schwerpunkt und wird am Ende des Moduls C3 zugelost.
In der Theorieprüfung werden Fragen zu den Themenbereichen Theorie der Module C1, C2 und C3 gestellt. Inhaltliche Grundlage sind im Lehrgang bekanntgegebene Abschnitte der offiziellen Handbücher des DBB und die als verbindlich bekanntgegebene Literatur.
4.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen werden mit
+ (entspricht voll den Anforderungen)
0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)
- (entspricht nicht den Anforderungen)
bewertet.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
4.2.5 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die Theorieprüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit „-" bewertet wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „-" erteilt wurde
4.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.
4.2.7 Prüfungswiederholung
Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Trainer-Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module C1 und C2 oder C1 und C3 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.
4.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die C-Lizenz DBB und die FÜ-Lizenz DSB übersandt. Der Antrag ist innerhalb von vierzehn Tagen nach der bestandenen Prüfung zu stellen. Wird der Antrag nach der Frist gestellt, verkürzt sich die Dauer der Gültigkeit um ein Jahr.
Die C-Lizenz DBB ist drei Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre verlängert.
Die FÜ-Lizenz DSB ist vier Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden vierten Jahres erlischt die Gültigkeit. Die Lizenz wird durch den Besuch von durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von mindestens 15 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere vier Jahre verlängert.
Die nicht verlängerte C-Lizenz DBB erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von vier durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.
Die nicht verlängerte FÜ-Lizenz DSB erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 15 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um vier weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.
Die Lizenz, die fünf Jahre und länger erloschen ist, kann nur durch den Besuch von zwei Modulen C1 bis C3 erneuert werden.
4.2.9 Ergänzende Bestimmungen
Die Ausschreibungen des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.
4.3 Ausbildungsinhalte
4.3.1 Theorie (20 UE)
Trainings- und Bewegungslehre 04 UE
Trainingslehre; Periodisierung des Trainings; Technik- und
Koordinationstraining
Sportbiologie und Sportmedizin 04 UE
Anatomisch-physiologische Grundlagen; Physiotherapie, Prophylaxe,
Rehabilitation
Sportpsychologie und Sportsoziologie 02 UE
Grundsätze des Coaching; Mannschaftsführung
Didaktik und Methodik 10 UE
Sportdidaktik; Methodische Grundsätze des Trainings;
Prinzipien der Spielschulung; Trainingsplanung; Lehrproben
4.3.2 Praxis (40 UE)
Technik und Individualtaktik 06 UE
Positionsspezifische Technik
Gruppentaktik 12 UE
Im Angriff:
Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3; Transitionsangriff
In der Verteidigung:
Spiel 2 gegen 2; Spiel 3 gegen 3; Transitionsverteidigung
Mannschaftstaktik 08 UE
Im Angriff:
Prinzipien der Mann-Mann-Verteidigung und der Ball-Raum-Verteidigung
In der Verteidigung:
Prinzipien gegen die Mann-Mann-Verteidigung und die Ball-Raum-Verteidigung
Spezielle Themen 12 UE
Kondition; Koordination; Lehrproben
4.3.3 Prüfung
Information zur Prüfung; Themenvergabe und Erläuterung 02 UE
Lehrprobe mit Besprechung
Mündliche Prüfung
Insgesamt: 60 UE
5 Ausbildung zum Jugendleistungstrainer (CL-Lizenz HBV)
5.1 Allgemeine Bedingungen
5.1.1 Übersicht
Ausbildungsdauer: 20 Unterrichtseinheiten
Durchführung: Organisation durch den HBV
Ausbildung und Prüfung durch den RfLT und die LTK
Gliederung: Zwei Module mit je 10 Unterrichtseinheiten
Die Module werden mindestens einmal jährlich angeboten
Hospitation während der Ausbildung
Ein Prüfungslehrgang
Qualifikationsziel: Befähigungsnachweis zur Ausbildung B-Trainer DBB
5.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der Einzahlung der Lehrgangsgebühr
Mitgliedschaft in einem Sportverein des HBV
Mindestalter 18 Jahre
C-Lizenz DBB
5.1.3 Lehrkräfte
Mitglieder der LTK und/oder vom RfLT berufene Trainer mit mindestens B-Lizenz DBB und für das Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten, bes. Sportpädagogen.
5.2 Prüfung
5.2.1 Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Hospitation in einem Leistungskader des HBV und die Module CL1 und CL2 innerhalb von zwei Kalenderjahren vollständig absolviert sowie den Antrag auf Prüfung spätestens bis 30. September des zweiten Kalenderjahres der Ausbildung mit dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) gestellt hat.
5.2.2 Prüfungskommission
Der Prüfungskommision gehören mindestens zwei Prüfer an. Die Prüfer müssen mindestens die B-Lizenz DBB besitzen. Ein Prüfer ist Vorsitzender.
5.2.3 Prüfungsbereiche
Die Prüfung besteht aus einer Lehrprobe von 30 Minuten mit einem Leistungskader des HBV und einer Theorieprüfung, die schriftlich abgehalten wird.
Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept gemäß dem in der Ausbildung besprochenen Formblatt (siehe Anhang) vor, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Thema besteht aus einem technischen/individualtaktischen oder gruppentaktischen Schwerpunkt und wird am Ende des Moduls CL2 zugelost.
In der Theorieprüfung werden Fragen aus den Themenbereichen der offiziellen Handbücher des DBB und der als verbindlich bekanntgegebenen Literatur gestellt.
5.2.4 Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen werden mit
+ (entspricht voll den Anforderungen)
0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden)
- (entspricht nicht den Anforderungen)
bewertet.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
5.2.5 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die Theorieprüfung bestanden wurden. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Schriftliche Ausarbeitung, Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten keines mit „-" bewertet wurde. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn mindestens 2/3 aller Fragen richtig beantwortet sind.
5.2.6 Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt der Prüfung fern, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung und Vorlage eines Attests gilt der Antrag auf Prüfung als nicht gestellt. Bedient sich der Kandidat bei der Prüfung unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung mit „nicht bestanden" bewertet.
5.2.7 Prüfungswiederholung
Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die Trainer-Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erneuter Antrag auf Prüfung kann nur nach vollständiger Absolvierung der Module CL1 und CL2 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gestellt werden.
5.2.8 Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung
Nach bestandener Prüfung und Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen wird dem Teilnehmer nach Antrag auf Ausstellung der Lizenz auf dem entsprechenden Formblatt (siehe Anhang) die CL-Lizenz HBV übersandt. Der Antrag ist innerhalb von vierzehn Tagen nach der bestandenen Prüfung zu stellen. Wird der Antrag nach der Frist gestellt, verkürzt sich die Dauer der Gültigkeit um ein Jahr.
Die CL-Lizenz HBV ist drei Jahre gültig. Am 30. Juni des auf den Antrag auf Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Die Lizenz wird durch den Besuch von zwei durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildungen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre verlängert. Die Lizenz kann nur verlängert werden, wenn der Inhaber der Lizenz während der Gültigkeitsdauer im Leistungsbereich trainiert.
Die nicht verlängerte Lizenz erlischt. Die erloschene Lizenz kann durch den Besuch von vier durch den HBV veranstalteten oder anerkannten Fortbildunglehrgängen von jeweils 8 Unterrichtseinheiten wieder erneuert und um um drei weitere Jahre ab dem Erlöschen verlängert werden.
5.2.9 Ergänzende Bestimmungen
Die Ausschreibungen des HBV sind Inhalt dieser Richtlinien.
5.3 Ausbildungsinhalte
5.3.1 Theorie (10 UE)
Trainings- und Bewegungslehre 09 UE
Trainingslehre; Periodisierung des Trainings; Krafttraining; Ausdauer-
training, Schnelligkeitstraining; Beweglichkeitstraining, Taktiktraining;
Leistungssteuerung
Sportorganisation 01 UE
Leistungssportkonzeption des DBB
5.3.2 Praxis (10 UE)
Technik und Individualtaktik 04 UE
Spiel 1 gegen 1 inkl. Rebound in Angriif und Verteidigung
Mannschaftstaktik 04 UE
Im Angriff:
Prinzipien gegen die Preßdeckung
In der Verteidigung:
Prinzipien der Preßdeckung
Spezielle Themen 02 UE
Lehrproben
5.3.3 Prüfung
Information zur Prüfung
Lehrprobe mit Besprechung
Mündliche Prüfung
Insgesamt: 60 UE
6 Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainer- und Fachübungsleiter-Lizenz
6.1 Allgemeine Bestimmungen
Auf Antrag können Bewerbern für eine Trainer-Lizenz und Fachübungsleiter-Lizenz vom RfLT Sonderregelungen beim Lizenzerwerb eingeräumt werden. Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, daß er außerhalb des Ausbildungssystems des HBV vergleichbare Qualifikationen erworben hat.
In Frage kommen insbesondere:
- Inhaber ausländischer Lizenzen
- Diplomsportlehrer und Diplomtrainer
- Absolventen von Sportstudiengängen an Universitäten
- Trainer mit langjähriger Berufspraxis
- Spitzenspieler
6.2 Sonderregelungsvorschriften
Nach Prüfung der Unterlagen können vom RfLT Sonderregelungen eingeräumt werden. Im einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten:
- Verkürzung der Ausbildungzeit
- Direkte Zulassung zur Prüfung
- Einladung zum Kolloquium bzw. zu Kolloquium und Lehrprobe
- Lizenzerteilung
Die Erteilung einer Lizenz nach Gewährung einer Sonderregelung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.
6.3 Bedingungen für Antragsteller
- Nachweis der Sport- und/oder Trainertätigkeit
- Vorlage eines sportlichen Lebenslaufs
- Vorlage von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten
- Vorlage von drei Paßbildern
6.4 Antragsverfahren
Die vollständigen Unterlagen für den Antrag sind beim RfLT einzureichen. Anträge für eine Spielsaison sind bis spätestens 30. Juni vorzulegen.
Nach Bearbeitung durch den RfLT werden die Antragsteller informiert, ob und zu welcher Sonderregelung sie zugelassen werden.
7 Organe der Trainerausbildung
7.1 Hessischer Basketball Verband e.V.
Vizepräsident Ressort I: Walter Peetz
Auf der Schmelz 26
64380 Roßdorf
7.2 Bezirksverbände des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
Bezirksverband Kassel
Bezirksvorsitzender: Robert Werderich
Wolfsschlucht 21
34117 Kassel
Bezirksverband Gießen
Bezirksvorsitzende: Simone Hortig
Im Hasengarten 4
35644 Hohenahr
Bezirksverband Frankfurt
Bezirksvorsitzender: Armin Giere
Gellertstraße 28
60389 Frankfurt
Bezirksverband Darmstadt
Bezirksvorsitzender Dieter Runkel
Luxemburger Straße 14
64521 Groß-Gerau
7.3 Lehr- und Trainerkommission (LTK) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
Vorsitzender:
Rudolf Walther
Rückertstraße 47
60314 Frankfurt
Beisitzer:
Natalie Deetjen
Königsteiner Straße 28
65719 Hofheim
Michael Möhn
Französische Allee 23
63450 Hanau
Thomas Paganetti
Burgerstraße 11
61476 Kronberg
Bernt Ruban
Bengardistraße 25
67457 Worms
7.4. Prüfungs- und Ausbilderteam (PAT) des Hessischen Basketball Verbandes e.V.
Die aktuelle Liste des Prüfungs- und Ausbilderteams ist beim RfLT erhältlich
8.1 Protokolle |
> Zum Downloaden als Word97-Dokument |
8.2. Formulare |